Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Definitionen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Bereitstellung unserer Serviceleistungen.

Unsere Plattform-Vereinbarung mit Ihnen besteht aus den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie dem Leistungsverzeichnis.

Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, haben die folgenden Definitionen die folgende Bedeutung, wenn sie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Leistungsverzeichnis verwendet werden:

Verbundenes Unternehmen: In Bezug auf eine Partei handelt es sich dabei um eine Person, die bisweilen eine Tochtergesellschaft oder Holdinggesellschaft dieser Partei bzw. eine Tochtergesellschaft der Holdinggesellschaft dieser Partei ist.

Anwendbares Recht: Alle relevanten Gesetze, Verordnungen oder Richtlinien, regulatorischen Vorschriften, Leitlinien oder Branchenkodizes, die für die Erbringung der Serviceleistungen in Ihrem Land gelten.

Bevollmächtigte Dritte: Jene Dritte, die Sie von Zeit zu Zeit bevollmächtigen, über IMD Cloud Aufträge auszulösen und/oder Medien-Anweisungen und/oder Content-Metadaten einzugeben und/oder in Ihrem Namen Content hoch- oder herunterzuladen, wie an uns gemäß Bestimmung 3.1 mitgeteilt; hierunter können fallen:

Produktionsfirmen,Post-Produktionsfirmen, Medienagenturen, Kreativagenturen und/oder Broadcaster. Broadcaster:Fernsehsender,Anbietervon

Rundfunkanstalten(wieeineausgelagerte

Übertragungsgesellschaft), Website-Betreiber, Werbenetzwerke, Werbebörsen, Werbeserver, Betreiber von Radiostationen oder eine andere Person oder Firma, die in der Lage ist, der Öffentlichkeit Rundfunksendungen und/oder Content zur Verfügung zu stellen.

Geschäftstag: Bezieht sich auf einen Tag mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen und Feiertagen.

Gebühren: Gebühren, die von Ihnen für die Bereitstellung der Serviceleistungen durch uns wie im Leistungsverzeichnis angegeben zu zahlen sind.

Content (Inhalte): Das Video- oder Audiomaterial, das von Ihnen oder in Ihrem Namen von einem bevollmächtigten Dritten auf IMD Cloud hochgeladen wird und ggf. damit verbundener Content.

Content-Metadaten: Die marktspezifischen Schlüssel-Metadaten für jedes Content-Element wie z. B. Werbetreibender, Produkt, Titel, Dauer, Schlüsselnummer oder lokales Äquivalent, Format (SD/HD), Name der Kreativagentur, Name des Studios für die Nachbearbeitung Name der Medienagentur, Datum der ersten Ausstrahlung sowie Informationen zur Musik.

Kundenkonto: Die geschützten Webseiten, die auf IMD Cloud von Ihnen und Ihren bevollmächtigten Dritten über ein Passwort, das von uns zur Verfügung gestellt wird, zugänglich sind.

IMD Cloud: Die Plattform, die per Browser-Zugriff über das Internet zur Verfügung gestellt wird und auf die auf diesem Wege Content hochgeladen werden kann, Medien-Anweisungen und Content- Metadaten eingegeben und Bestellungen für die Serviceleistungen ausgelöst werden können.

Nutzungsbedingungen für IMD Cloud: Die Online-Bedingungen, die für den Zugang zu Ihrem Kundenkonto und für die Nutzung von IMD Cloud durch Sie oder durch einen bevollmächtigten Dritten in Ihrem Namen gelten.

Medien-Anweisungen: Jene Informationen, die zusammen mit dem Content an uns über IMD Cloud einzureichen sind und die unter anderem die Kanäle oder Lieferpunkte für den hochgeladenen Content und das erforderliche Servicelevel enthalten.

Rechte an geistigem Eigentum: Alle Patente, Rechte an Erfindungen, Gebrauchsmuster, Urheberrechte und verwandte Schutzrechte, Handelsmarken, Servicemarken, Handels-, Firmen- und Domainnamen, Rechte an der Handelsaufmachung oder am Produkt- Design, Rechte am Firmenwert oder Rechte auf Klageerhebung wegen Kennzeichenmissbrauchs, Rechte auf Klageerhebung wegen unlauteren Wettbewerbs, Rechte an Designs, Rechte an Computersoftware, Datenbankrechte,

Topographie-Rechte,   Rechte an vertraulichen

Informationen (einschließlich Know-how und Geschäftsgeheimnisse) und alle sonstigen Rechte an geistigem Eigentum, ob es sich nun um jeweils eingetragene oder nicht eingetragene Rechte handelt, einschließlich aller Beantragungen und Verlängerungen oder Erweiterungen dieser Rechte, sowie alle ähnlichen oder gleichwertigen Rechte oder Schutzformen in allen Teilen der Welt.

Bestellung: Jede Aufforderung zur Erbringung von Serviceleistungen, ungeachtet dessen, ob diese nun von Ihnen oder gemäß Bestimmung 3 von einem bevollmächtigten Dritten in Ihrem Namen ausgelöst wurde.

Partei oder Parteien: Entweder Sie oder wir oder wir beide (soweit zutreffend).

Plattform-Vereinbarung: Sowohl das Leistungsverzeichnis als auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Proxy-Dateien: Video-Dateien einer geringeren Qualität, die geeignet sind, in einem Browser angesehen zu werden.

Serviceleistungen: Leistungen, die in dem Leistungsverzeichnis festgelegt sind.

Servicelevel: Level der Serviceleistungen, wie im Leistungsverzeichnis festgelegt.

Leistungsverzeichnis:  Das Verzeichnis, das den

vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen anhängt und in dem die Serviceleistungen, die Sie von Zeit zu Zeit bestellen, einschließlich der Gebühren und der technischen Spezifikationen, genau dargelegt sind.

Technische Spezifikationen: Beziehen sich auf die Datei- Spezifikationen, die für das Hochladen von Content auf IMD Cloud erforderlich sind, wie im Leistungsverzeichnis festgelegt, und welche nach vorheriger schriftlicher Ankündigung bisweilen von uns geändert werden können.

Wir, uns oder unser(e): Bezieht sich auf das Unternehmen IMD, mit dem Sie einen Vertrag eingehen.

Sie oder Ihr(e): Bezieht sich auf das Unternehmen oder eine sonstige juristische Person oder andere Person, wie sie auf der Titelseite dieser Plattform-Vereinbarung aufgeführt ist.

2. Erbringung von Serviceleistungen

2.1 Wir werden die Serviceleistungen in Übereinstimmung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Leistungsverzeichnis erbringen.

2.2 Beim Erbringen der Serviceleistungen werden wir:

die Serviceleistungen mit gebotener Vorsicht, Geschick und Sorgfalt in Übereinstimmung mit der üblichen Branchenpraxis erbringen; und

alle Inhalte sicher verwahren, die Inhalte in einem guten Zustand halten und die Inhalte in keiner anderen Weise entsorgen oder verwenden als nach Ihren Anweisungen oder denen Ihrer bevollmächtigten Dritten, und zwar für die Zeitdauer, die notwendig ist, um die in Auftrag gegebenen Serviceleistungen auszuführen.

Wenn Sie einem bevollmächtigen Dritten erlauben, auf Ihr Kundenkonto zuzugreifen, erhält dieser von uns ein Passwort, damit dieser auf das Konto zugreifen kann.

3. Ihre Verpflichtungen

3.1 Sie verpflichten sich,

3.2 uns von Zeit zu Zeit via IMD Cloud über Ihre bevollmächtigten Dritten in Kenntnis zu setzen; und

3.3 Sie sorgen dafür, dass Ihre bevollmächtigten Dritten in allen Angelegenheiten, die sich auf die Serviceleistungen beziehen, mit uns zusammenarbeiten.

3.4 Sie sind berechtigt, Bestellungen auf IMD Cloud zu tätigen. Sie dürfen festlegen (durch Mitteilung an uns), dass bestimmte Ihrer bevollmächtigten Dritten ebenfalls Bestellungen auf IMD Cloud in Ihrem Namen tätigen dürfen. Die Bestellungen basieren auf und unterliegen der Plattform-Vereinbarung. Sie haften für alle Bestellungen, die von einem bevollmächtigten Dritten über Ihr Kundenkonto ausgelöst werden.

3.5 Wir sind Ihnen gegenüber nicht haftbar für den unbefugten Zugriff auf das Kundenkonto mit Hilfe des Passworts, das Ihnen oder Ihrem bevollmächtigten Dritten von uns von

Zeit zu Zeit zur Verfügung gestellt wird.

3.6 In Bezug auf die Serviceleistungen sind wir nur Ihnen gegenüber verantwortlich und haftbar. Gegenüber etwaigen bevollmächtigten Dritten sind wir nicht verantwortlich.

3.7 Sie versichern uns, dass kein Content einen Virus, Code, Software oder Daten enthält, der bzw. die zur Beschädigung oder einer sonstigen Form des Schadens an irgendeinem Element der IMD Cloud führt bzw. führen könnte und dass alle Inhalte mit dem anwendbaren Recht im Einklang sind.

3.8 Sie verpflichten sich, dass Sie sich während der Dauer der Plattform-Vereinbarung keine Serviceleistungen von einer anderen Person als von uns und/oder unseren verbundenen Unternehmen beschaffen und dass Sie keinen Dritten zur Beschaffung von solchen Serviceleistungen beauftragen werden, die mit unseren Serviceleistungen in Konkurrenz stehen oder als Ersatz für diese dienen, es sei denn, einer oder mehrere Ihrer Kunden verlangt bzw. verlangen von Ihnen, dass Sie einen alternativen Anbieter nutzen.

4. Geistiges Eigentum

4.1 Der Content bleibt Ihr ausschließliches Eigentum.

4.2 Wir bleiben Eigentümer sämtlicher Rechte an geistigem Eigentum in der IMD Cloud.

4.3 Als Gegenleistung für die Gebühren gewähren wir Ihnen eine voll bezahlte, nicht exklusive, lizenzfreie Lizenz zur Nutzung von IMD Cloud, jedoch ausschließlich zum Zwecke der Nutzung der Serviceleistungen.

4.4 Sie können das unter der Bestimmung 4.3 gewährte Recht auch wie folgt unterlizenzieren:

4.5 an andere verbundene Unternehmen; und/oder

4.6 vorbehaltlich, dass diese die Nutzungsbedingungen für IMD Cloud akzeptieren, an Ihre bevollmächtigten Dritten, jedoch für den alleinigen Zweck, dass Sie die Serviceleistungen erhalten.

4.7 Sie gewähren uns und/oder unseren verbundenen Unternehmen (je nach Bedarf) das nicht exklusive, lizenzfreie Recht, den Content (in Übereinstimmung mit Ihren Anweisungen) zu empfangen, zu speichern, zu verarbeiten und/oder zur Verfügung zu stellen, jedoch ausschließlich für die Zwecke der Bereitstellung der Serviceleistungen.

4.8 Sie halten uns in vollem Umfang für alle Kosten, Ausgaben, Schäden und Verluste (ob direkt oder indirekt) schadlos, einschließlich für etwaige Zinsen, Geldbußen, Rechts- und sonstige Beratungskosten und Auslagen, die gegen uns ausgesprochen oder die uns infolge oder in Verbindung mit einem Anspruch entstehen oder von uns gezahlt werden; ein Anspruch, der gegen uns vorgebracht wird, da unser Empfang, unsere Auslieferung oder die spätere Nutzung durch einen Broadcaster von Inhalten gleich welcher Art angeblich:

4.9 gegen die Rechte an geistigem Eigentum oder gegen das Persönlichkeits- und/oder Vertraulichkeitsrecht Dritter verstößt; oder

4.10 verleumderisch oder diffamierend ist; oder

4.11 mit dem anwendbaren Recht in Widerspruch steht.

4.12 Die vorliegende Bestimmung 4.8 besteht nach Beendigung der Serviceleistungen und/oder nach Beendigung der Plattform- Vereinbarung fort.

4.13 Wir werden:

4.14 Sie schriftlich über Klagen gegen uns informieren, bezüglich derer wir uns auf die Schadloshaltung in Abschnitt 4.8 berufen möchten (im Folgenden „Klage“);

4.15 Ihnen erlauben, auf eigene Kosten alle Verhandlungen und Verfahren zu führen und sich bezüglich der Klage zu einigen, stets unter der Voraussetzung, dass Sie sich unsere vorherige Zustimmung bezüglich etwaiger Einigungsbedingungen eingeholt haben, wobei eine solche Zustimmung nicht unbillig verweigert werden darf; und

4.16 Ihnen angemessene Unterstützung, die Sie in Bezug auf die Klage benötigen, gewähren, vorbehaltlich der Entschädigung unserer dabei entstandenen Kosten durch Sie.

5. Sicherheit und Vertraulichkeit

IMD Cloud wird mit dem Ziel betrieben, die vollständige Sicherheit und Vertraulichkeit des Contents, der Content-

Metadaten und der Medien-Anweisungen aufrechtzuerhalten. Jedoch werden wir keine weiteren Verpflichtungen oder Haftung in Bezug auf die Aufrechterhaltung der Sicherheit oder Vertraulichkeit auf uns nehmen, insbesondere und ohne Einschränkung werden wir keine Haftung in Bezug auf einen Verstoß gegen die Sicherheit oder die Vertraulichkeit übernehmen, der sich wie folgt ergibt: (i) aus der Übermittlung von Content an IMD über elektronische Mittel und/oder der Übermittlung von Medien-Anweisungen an IMD Cloud oder (ii) aus den Tätigkeiten seitens des Besitzers (der Besitzer) der Telekommunikationsleitungen, die von IMD Cloud genutzt werden, oder (iii) im Ergebnis einer Handlung, die bei Erhalt von Content oder Content-Metadaten von den Broadcastern begangen oder unterlassen wird.

6. Gebühren und Zahlungsmodalitäten

6.1 Wir berechnen Ihnen die Serviceleistungen auf Grundlage

der Gebühren und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, und Sie stimmen zu, auf selbiger Grundlage für diese Leistungen aufzukommen.

6.2 Wir werden Ihnen in Bezug auf die Erfüllung der Serviceleistungen umgehend eine Rechnung stellen. Es ist eine wesentliche Voraussetzung der vorliegenden Geschäftsbedingungen, dass alle Rechnungen (zusammen mit der darauf aufgeführten Mehrwertsteuer) innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Rechnungsstellung beglichen werden.

6.3 Es ist eine wesentliche Voraussetzung der vorliegenden Geschäftsbedingungen, dass Auftragsbestätigungen, die Sie benötigen, um eine Rechnung zu begleichen, eingeholt und uns unter Angabe der Auftragsnummer zugesandt werden, bevor Sie eine Bestellung tätigen.

6.4 Wir werden unsere Rechnung in Übereinstimmung mit den Medien-Anweisungen, die wir zum Zeitpunkt der Auslösung einer Bestellung erhalten, ausstellen, sodass jedes künftige Entfernen von Broadcastern, nachdem Content ausgeliefert wurde, nicht zu einer Herabsetzung des Rechnungsbetrags führt.

6.5 Keine Gebühr wird verlangt werden, wenn wir Content irrtümlicherweise zur Verfügung stellen oder wenn wir den von Ihnen gewählten Servicelevel nicht erfüllen.

6.6 Für den Fall, dass eine Ihrer an uns fälligen Zahlungen mehr als

14 Tage überfällig ist, sind wir ohne weitere Ankündigung und unbeschadet aller unserer anderen verfügbaren Rechtsmittel dazu berechtigt, ab dem Zeitpunkt der ursprünglichen Zahlungsfälligkeit Zinsen i.H.v. 10 % p. a. zu erheben, und zwar solange, wie diese Beträge unbezahlt bleiben. Darüber hinaus sind wir berechtigt, alle angemessenen Kosten erstattet zu bekommen, die uns bei der Beibringung dieser Beträge ggf. entstehen.

6.7 Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass ausschließlich Sie für die Bezahlung sämtlicher Airtime-Gebühren und Preise, die Sie den jeweiligen Broadcastern schulden, verantwortlich sind, einschließlich und ohne Einschränkung aller Stornierungsgebühren und Zuschläge für verspätete Kopien.

6.8 Alle gemäß der Plattform-Vereinbarung fälligen Beträge sind in vollem Umfang ohne Aufrechnung, Gegenforderung, Abzug oder Einbehalte zu begleichen.

7. Haftungsbeschränkung

7.1 Nichts in der vorliegenden Plattform-Vereinbarung

7.2 stellt eine Einschränkung oder einen Ausschluss Ihrer oder unserer Haftung dar, und zwar für:

a. Tod oder Körperverletzung, verursacht durch Ihre/unsere Fahrlässigkeit oder die Fahrlässigkeit Ihrer/unserer Mitarbeiter, Vertreter oder Unterauftragnehmer; und/oder

b. Betrug oder betrügerische Falschdarstellung; und/oder

c. einen Verstoß gegen die durch anwendbares Recht implizierten Bestimmungen oder für jede andere Haftung, die per anwendbarem Recht nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden kann;

7.3 stellt eine Einschränkung oder einen Ausschluss Ihrer Haftung gemäß Bestimmung 4.8 bzw. Bestimmung 6.1 dar.

7.4 Vorbehaltlich der Bestimmung 7.1 haftet keine der Parteien gegenüber der jeweils anderen – sei es aus

Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung der Rechtspflicht oder aus sonstigem Grund – für indirekte oder Folgeschäden aus oder im Zusammenhang mit der Plattform-Vereinbarung, darunter insbesondere entgangene Gewinne, Einnahmenverluste, Verlust oder Beschädigung von Daten oder entgangene Geschäftsmöglichkeiten.

7.5 Die Begrenzung unserer Haftung für das Nichterfüllen von Serviceleistungen und/oder das Nichterfüllen der Servicelevel in Bezug auf eine Bestellung entspricht dem Fünffachen des Wertes der Bestellung.

7.6 Die vorliegende Bestimmung 7 besteht nach Beendigung der Serviceleistungen und/oder nach Beendigung der Plattform- Vereinbarung fort.

8. Laufzeit und Kündigung von Serviceleistungen

8.1 Die Plattform-Vereinbarung tritt zu dem Datum in Kraft, an dem sie von den Parteien unterzeichnet wird, und sollte von den Parteien jeweils ein anderes Datum eingesetzt werden, dann entsprechend zu dem späteren Datum. Nach Maßgabe der Bestimmungen 8.2 und 8.3 hat die Vereinbarung eine anfängliche Laufzeit von zwölf Monaten (im Folgenden „Erstlaufzeit“).

8.2 Nach der Erstlaufzeit wird die vorliegende Vereinbarung automatisch für weitere Laufzeiten von jeweils einem Jahr erneuert, es sei denn, eine der Parteien informiert die jeweils andere über deren Kündigung, und zwar mindestens 60 Tage vor Ablauf der Erstlaufzeit oder einer darauffolgenden Laufzeit.

8.3 Ohne Einfluss auf sonstige Rechte oder Rechtsmittel, die der jeweiligen Partei zustehen, kann jede Partei die Plattform- Vereinbarung mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die jeweils andere Partei kündigen, wenn:

8.4 die andere Partei einen fälligen Betrag zum Fälligkeitsdatum nicht begleicht und mehr als dreißig Tage in Verzug bleibt, nachdem diese schriftlich zur Zahlung aufgefordert wurde;

8.5 die andere Partei einen wesentlichen Verstoß gegen eine sonstige Bestimmung der Plattform-Vereinbarung begeht, und dieser Verstoß nicht mehr gutzumachen ist, oder (sollte ein solcher Verstoß behebbar sein), diesen nicht innerhalb einer Frist von dreißig Tagen behebt, nachdem dies schriftlich mitgeteilt wurde;

8.6 die andere Partei wiederholt gegen eine der Bestimmungen der Plattform-Vereinbarung in einer Weise verstößt, die nach vernünftiger Einschätzung den Schluss zulässt, dass ihr Verhalten nicht mit ihrer Absicht oder Fähigkeit, den Bestimmungen der Plattform-Vereinbarung Folge zu leisten, in Einklang steht;

8.7 die andere Partei die Begleichung ihrer Schulden aussetzt oder droht, diese auszusetzen, oder nicht in der Lage ist, ihre Schulden bei Fälligkeit zu begleichen bzw. ihre Unfähigkeit zugibt, ihre Schulden zu begleichen;

8.8 die andere Partei einen Kompromiss oder eine Vereinbarung mit ihren Gläubigern eingeht oder für oder in Verbindung mit dem Abwickeln dieser Partei ein Antrag eingereicht, ein Bescheid ausgegeben, ein Beschluss gefasst oder eine Verfügung erteilt wird, und zwar in jedem Fall ANDERS ALS zum alleinigen Zweck einer Regelung für einen liquiden Zusammenschluss dieser anderen Partei mit einem oder mehreren anderen Unternehmen oder für die liquide Umstrukturierung jener anderen Partei;

8.9 zur Bestellung eines Vermögensverwalters ein Antrag vor Gericht gestellt oder eine Verfügung erteilt wird oder wenn eine Absichtserklärung zur Ernennung eines Vermögensverwalters gegeben wird oder wenn ein Vermögensverwalter über die andere Partei ernannt wird;

8.10 in Bezug auf die andere Partei in einer Gerichtsbarkeit, die für diese zuständig ist, ein Ereignis eintritt oder ein Verfahren eingeleitet wird, welches in seiner Wirkung den unter 8.4 bis (einschließlich) 8.9 genannten Ereignissen gleicht oder ähnelt.

8.11 Wir behalten uns ebenso das Recht vor, jederzeit und nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung die Serviceleistungen auszusetzen oder zu beenden, wann immer Sie die Plattform-Vereinbarung nicht einhalten oder wann immer Ihr Gebrauch der Serviceleistungen oder der Gebrauch der Serviceleistungen durch Ihre bevollmächtigten Dritten in einer Weise stattfindet, die uns gesetzlich haftbar machen würde, welche die Serviceleistungen stört oder welche den Gebrauch der Serviceleistungen durch andere stört.

8.12 Nach Beendigung der Plattform-Vereinbarung aus welchem Grund oder wie auch immer:

8.13 werden alle Beträge, die Sie uns schulden, sofort fällig und zahlbar, und sind von Ihnen in voller Höhe zu begleichen;

8.14 alle Rechte, Rechtsmittel, Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten der Parteien, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung aufgelaufen sind, bleiben unberührt; und

8.15 es bleiben die folgenden Bestimmungen in Kraft: Bestimmung 4.8 (Schadloshaltung), Bestimmung 7 (Haftungsbeschränkung), Bestimmung 8.12 - 8.14 (Folgen der Kündigung), Bestimmungen 9 bis (einschließlich) 12 sowie die Bestimmungen 14 bis (einschließlich) 20.

9. Gesamte Vereinbarung und Rangordnung

9.1 Die Plattform-Vereinbarung stellt die gesamte Absprache zwischen Ihnen und uns in Bezug auf Ihre Nutzung der Serviceleistungen dar und ersetzt alle vorherigen und zeitgleichen Vereinbarungen, Vorschläge oder Erklärungen, schriftlich oder mündlich, in Bezug auf den Gegenstand der Vereinbarung.

9.2 Im Falle von Widersprüchen zwischen den folgenden Dokumenten soll die folgende Rangordnung gelten: (1) das Leistungsverzeichnis und (2) die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

10. Mitteilungen

10.1 Sofern nichts anderes in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt ist, müssen alle Mitteilungen, Genehmigungen und Freigaben, wie hier dargelegt, schriftlich erfolgen und gelten als erfolgt:

10.2 bei persönlicher Zustellung; oder

10.3 am zweiten Geschäftstag nach Aufgabe per Post; oder

10.4 am ersten Geschäftstag nach dem Versenden per E-Mail (unter der Voraussetzung, dass für Kündigungen oder einen ersatzpflichtigen Anspruch oder ein Gerichtsverfahren das Übertragungsmittel E-Mail nicht ausreichend ist).

10. 5Mitteilungen an Sie im Zusammenhang mit Abrechnungen werden an den von Ihnen genannten zuständigen Rechnungskontakt adressiert. Alle anderen Mitteilungen an Sie werden an den jeweiligen von Ihnen benannten Systemverwalter für Serviceleistungen adressiert.

11. Rechte Dritter

Eine Person, die keine Partei der vorliegenden Plattform- Vereinbarung ist, soll keinerlei Rechte haben, eine Bestimmung dieser Vereinbarung durchzusetzen. Zur Klarstellung: Kein bevollmächtigter Dritter ist berechtigt,

eine Bestimmung der Plattform-Vereinbarung durchzusetzen.

12. Höhere Gewalt

Keine der Parteien soll für einen Verstoß gegen die Plattform- Vereinbarung schuldig noch für eine Verzögerung bei der Wahrnehmung oder Nichterfüllung ihrer Pflichten im Rahmen der Plattform-Vereinbarung haftbar gemacht werden, wenn diese Verzögerung oder diese Nichterfüllung das Ergebnis von Ereignissen, Umständen oder Ursachen ist, die außerhalb der angemessenen Kontrolle dieser liegen. Unter solchen Umständen hat die betroffene Partei zwecks Erfüllung ihrer Verpflichtungen Anspruch auf eine angemessene Fristverlängerung. Sollte die Dauer der Verzögerung oder Nichterfüllung 10 Tage anhalten, kann die nicht betroffene Partei die Plattform-Vereinbarung kündigen, indem sie eine schriftliche Mitteilung mit 7-tägiger Frist an die betroffene Partei schickt.

13. Datenschutz und Antikorruption

13.1 Beide Parteien erkennen ihre jeweiligen Pflichten gemäß den jeweils zum Zeitpunkt aktuellen Datenschutzvorschriften an. Jede Partei verpflichtet sich im relevanten Maße, ihre damit verbundenen Pflichten und Aufgaben (sofern zutreffend) einzuhalten und, wo es angemessen oder notwendig ist, einander jedwede angemessene Unterstützung zu gewähren.

13.2 Weder die Parteien noch deren Mitglieder des Managements, Mitarbeiter, Vertreter oder Bevollmächtigten werden, weder direkt noch indirekt, weder im privaten Geschäftsverkehr noch im Umgang mit dem öffentlichen Sektor Zahlungen, Geschenke oder andere Vorteile (auch nicht im Rahmen von Zahlungen gemäß der vorliegenden Vereinbarung) im Hinblick auf die Plattform- Vereinbarung anbieten, leisten oder es vereinbaren, solche anzubieten oder zu leisten (entweder selbst oder in Absprache mit anderen), die (i) im Widerspruch zu Antikorruptionsgesetzen oder - vorschriften, die auf diese Partei und ihre verbundenen Unternehmen anwendbar sind, stünden, (ii) die auf Beeinflussung abzielen oder tatsächlich eine Person in der Weise beeinflussen, dass diese entgegen der Erwartung von Treu und Glauben, Unparteilichkeit oder Vertrauenswürdigkeit handelt bzw. eine andere Person für selbiges Tun belohnt; oder deren Annahme durch den Empfänger auf andere Weise unanständig wäre, (iii) die an oder für eine(n) Amtsträger(in) mit der Absicht gemacht werden, diese(n) zu beeinflussen, um einen Vorteil bei der Tätigung von Geschäften zu erhalten oder beizubehalten, oder die (iv) nach allgemeiner Auffassung andernfalls als unethisch, rechtswidrig oder nicht bestimmungsgemäß zu betrachten wären.

14. Auslegung

14.1 Die folgenden Auslegungsregeln gelten für die Plattform- Vereinbarung:

14.2 eine Person umfasst eine natürliche Person, eine juristische

Person  oder  eine  Gesellschaft  ohne  Rechtspersönlichkeit (gleichgültig ob mit oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit);

14.3 alle Anhänge sind Bestandteil der Plattform-Vereinbarung und sollen eine solche Wirkung haben, als ob sie in vollem Umfang im Haupttext der Plattform-Vereinbarung dargelegt wären. Jede Bezugnahme auf die Plattform-Vereinbarung beinhaltet das Leistungsverzeichnis;

14.4 eine Bezugnahme auf eine Firma soll jede Firma, Gesellschaft oder andere juristische Person umfassen, ganz gleich wo oder wie diese gegründet oder eingetragen wurde;

14.5 wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert, schließen Wörter im Singular den Plural und Wörter im Plural den Singular ein;

14.6 wird auf schriftlich oder die Schriftform verwiesen, zählt hierzu die E-Mail (sofern nicht ausdrücklich anders angegeben);

14. 7 jede Verpflichtung einer Partei, etwas nicht zu tun, schließt deren Verpflichtung ein, es nicht zu erlauben, dass diese Sache getan wird; und

14.8 jedes Wort, das den Begriffen einschließlich, einschließen, insbesondere, zum Beispiel oder einem ähnlichen Ausdruck folgt, ist als veranschaulichend auszulegen und beschränkt in keiner Weise den Sinn der Wörter, Beschreibungen, Definitionen, Begriffe oder Ausdrücke, die diesen vorangehen.

14. 9 Die Überschriften von Bestimmungen und Anhängen beeinflussen nicht die Auslegung der Plattform-Vereinbarung.

15. Verzicht

15.1 Ein Verzicht auf ein Recht oder Rechtsmittel gemäß der Plattform-Vereinbarung oder gemäß Gesetz ist nur dann wirksam, wenn der Verzicht schriftlich erfolgt. Zudem ist dieser nicht als Verzicht bezüglich einer späteren Verletzung oder Nichtleistung zu werten.

15.2 Übt eine Partei ein Recht oder ein Rechtsmittel, das ihr gemäß der Plattform-Vereinbarung oder gemäß anwendbarem Recht zusteht, nicht bzw. erst verspätet aus, stellt dies keinen Verzicht auf dieses oder auf ein sonstiges Recht oder Rechtsmittel dar, noch wird dadurch die weitere Ausübung dieses oder eines sonstigen Rechts oder Rechtsmittels verhindert oder beschränkt. Die einzelne oder teilweise Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels, wie gemäß der Plattform-Vereinbarung oder gemäß anwendbarem Recht vorgesehen, verhindert bzw. schränkt nicht die weitere Ausübung dieses oder eines sonstigen Rechts oder Rechtsmittels ein.

16. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung oder Teilbestimmung der Plattform-Vereinbarung unwirksam, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, wird diese als soweit geändert betrachtet, bis diese wirksam, rechtsgültig und durchsetzbar ist. Sollte eine solche Änderung nicht möglich sein, wird die entsprechende Bestimmung oder Teilbestimmung als gestrichen betrachtet. Jede Änderung oder Streichung einer Bestimmung oder Teilbestimmung gemäß dieser Bestimmung berührt nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit des Rests der Plattform- Vereinbarung.

17. Abtretung und andere Geschäftsvereinbarungen

Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung dürfen Sie kein einzelnes oder Ihre gesamten in der Plattform- Vereinbarung festgelegten Rechte und Pflichten abtreten, übertragen, verpfänden, belasten, ein

Treuhänderverhältnis für diese(s) begründen oder in sonstiger Weise einsetzen.

18. Keine Partnerschaft

Nichts in der Plattform-Vereinbarung trägt die Absicht

oder soll so angesehen werden, eine Partnerschaft oder ein Joint Venture zwischen den Parteien zu begründen, eine Partei zum Vertreter einer anderen zu ernennen es einer Partei zu erlauben, Zusagen bzw. Verbindlichkeiten im Namen einer anderen Partei abzugeben bzw. einzugehen, außer dass Sie bevollmächtigten Dritten erlauben, Bestellungen in Ihrem Namen aufzugeben.

19. Geltendes Recht

Die Plattform-Vereinbarung und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die aus oder in Verbindung mit ihr oder ihrem Vertragsgegenstand

oder ihrem Zustandekommen (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) entstehen, unterliegen englischem Recht und werden nach diesem ausgelegt.

20. Gerichtsbarkeit

Jede Partei stimmt unwiderruflich zu, dass die Gerichte in England und Wales die nicht ausschließliche Zuständigkeit haben, Streitigkeiten oder Ansprüche beizulegen (ungeachtet ihrer Art oder Entstehung), die aus oder in Verbindung mit der vorliegenden Plattform-Vereinbarung oder ihrem Gegenstand oder ihrem Zustandekommen entstehen (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche).